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Rivage Collection
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 18. August 2026. Sie gelten für alle Mietverträge zwischen Rivage Collection, Küsnacht ZH, und dem Mieter.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Vermietung sämtlicher Fahrzeuge von Rivage Collection. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Übernahme des Fahrzeugs erkennt der Mieter diese Bedingungen an.

2. Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, ohne Zuschlag für junge Fahrerinnen und Fahrer.
  • Gültiger Führerausweis der Kategorie B, bei der Übergabe im Original vorzuweisen.
  • Identitätskarte oder Pass im Original.

Wir behalten uns vor, eine Miete ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

3. Anfrage, Reservation und Vertragsschluss

Eine Anfrage über diese Website ist unverbindlich und noch keine Buchung. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Reservation ausdrücklich bestätigen. Wir antworten in der Regel innerhalb von 90 Minuten während unserer Geschäftszeiten.

4. Mietpreis, Kilometer und Zahlung

Es gelten die im Mietvertrag festgehaltenen Ansätze. Auf der Website sind zwei Tarifarten ausgewiesen:

  • Mit Kilometerbegrenzung. Je nach Fahrzeug und Mietdauer sind zwischen 100 und 900 Kilometer inbegriffen. Jeder weitere Kilometer wird zum fahrzeugspezifischen Ansatz verrechnet, derzeit zwischen CHF 2.50 und CHF 7.25.
  • Ohne Kilometerbegrenzung. Die gefahrene Strecke wird nicht verrechnet.

Der Mietzins ist vor Antritt der Miete zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszins von 5 % verrechnet.

5. Kaution

Wir verlangen keine Kaution und blockieren keinen Betrag auf der Karte des Mieters. Das entbindet den Mieter nicht von der Haftung nach Ziffer 7 und 8.

6. Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Ort. Bei beiden Terminen erstellen wir ein Zustandsprotokoll mit Fotos; festgestellte Schäden werden darin vermerkt. Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben und ist im selben Zustand zurückzugeben. Fehlender Treibstoff wird zum Tagespreis zuzüglich einer Servicepauschale von bitte ergänzen verrechnet.

Wir sind berechtigt, Schäden bis sieben Arbeitstage nach der Rückgabe zu beanstanden, sofern sie bei der Rückgabe nicht erkennbar waren.

Bei verspäteter Rückgabe wird jede angebrochene Stunde mit einem Zwölftel des Tagesansatzes verrechnet, ab vier Stunden ein voller Tagesansatz.

7. Versicherung und Selbstbehalt

Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sind im Mietpreis enthalten. Bei schadenfreier Rückgabe entstehen keine weiteren Kosten.

Tritt ein Schaden ein, trägt der Mieter den Selbstbehalt. Dieser beträgt bei Haftpflicht bitte ergänzen und bei Vollkasko bitte ergänzen.

8. Nicht versicherte Schäden

Der Mieter haftet vollumfänglich und ohne Begrenzung auf den Selbstbehalt für Schäden, die entstehen durch:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Für Neulenker gilt die Nulltoleranzgrenze.
  • Grobe Fahrlässigkeit, namentlich stark überhöhte Geschwindigkeit oder Missachtung der Verhältnisse bei Regen, Schnee, Eis oder Hagel.
  • Deaktivieren von ESP oder anderen Fahrassistenzsystemen.
  • Teilnahme an Rennen, Zeitmessungen, Driftveranstaltungen oder Fahrten auf Rennstrecken.
  • Fehlbedienung, insbesondere Überdrehen des Motors, Kavalierstarts und übermässige Beanspruchung der Kupplung. Solche Vorgänge lassen sich über die Fahrzeugelektronik nachweisen.
  • Schäden an Felgen und Reifen sowie Unterboden- und Parkschäden.
  • Überlassung des Fahrzeugs an eine nicht im Mietvertrag eingetragene Person.

9. Verbote

  • Rauchen im Fahrzeug. Zuwiderhandlung wird mit einer Reinigungspauschale von bitte ergänzen verrechnet.
  • Transport von Tieren ohne vorgängige Absprache.
  • Weitervermietung oder gewerbliche Personenbeförderung.
  • Ziehen von Anhängern und Abschleppen anderer Fahrzeuge.
  • Fahrten auf nicht befestigten Strassen und Wegen.

10. Geografischer Geltungsbereich

Das Fahrzeug darf in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bewegt werden. Fahrten ins Ausland bedürfen unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung. Fahrten ohne Zustimmung gelten als Vertragsverletzung; der Versicherungsschutz kann dadurch entfallen.

11. Unfall und Schadenfall

Der Mieter meldet uns jeden Unfall, Schaden oder Diebstahl unverzüglich. Bei Unfällen mit Personen- oder Fremdschaden ist zwingend die Polizei beizuziehen und ein Rapport erstellen zu lassen. Das Fahrzeug darf ohne unsere Zustimmung nicht abgeschleppt oder repariert werden.

12. Bussen und Gebühren

Für Verkehrsbussen, Parkgebühren, Vignetten und Mautgebühren während der Mietdauer haftet der Mieter. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden auf Anfrage die Halterauskunft zu erteilen. Für den Bearbeitungsaufwand verrechnen wir eine Pauschale von bitte ergänzen pro Fall.

13. Stornierung

Bis 72 Stunden vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos. Danach verrechnen wir einen Tagesansatz. Erscheint der Mieter nicht, ist der volle Mietzins geschuldet.

Sagen wir aus Gründen ab, die wir zu vertreten haben, oder wegen Schnee, Eis oder Streusalz auf den Strassen, entstehen dem Mieter keine Kosten. Wir bieten in diesem Fall einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

14. Lieferung und Abholung

Die Abholung in Küsnacht ist kostenlos. Für die Lieferung verrechnen wir nach Distanz ab 8700 Küsnacht: CHF 50 bis 10 km, CHF 80 bis 20 km, CHF 100 bis 50 km, CHF 190 bis 100 km, CHF 450 bis 200 km und CHF 600 bis 300 km, jeweils für Hin- und Rückweg zusammen. Darüber hinaus auf Anfrage.

15. Gutscheine

Gutscheine gibt es als Wertgutschein über einen frei gewählten Betrag oder als Erlebnisgutschein für ein bestimmtes Fahrzeug und eine bestimmte Dauer. Sie werden nach Zahlungseingang als PDF ausgestellt und tragen einen Einlösecode.

  • Gutscheine sind zehn Jahre ab Ausstellung einlösbar. Das entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist nach Art. 127 OR, die sich nicht im Voraus verkürzen lässt.
  • Sie sind übertragbar. Wer den Code vorlegt, gilt uns gegenüber als berechtigt.
  • Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.
  • Bei Wertgutscheinen bleibt ein Restguthaben nach einer Teileinlösung bestehen.
  • Die Einlösung setzt Verfügbarkeit des Fahrzeugs voraus und erfolgt nach Vereinbarung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
  • Steigt der Tarif eines Fahrzeugs nach der Ausstellung, gilt bei Erlebnisgutscheinen die zugesagte Leistung unverändert; wir verrechnen keine Differenz nach.
  • Ist das Fahrzeug eines Erlebnisgutscheins nicht mehr in der Flotte, bieten wir ein gleichwertiges an oder rechnen den bezahlten Betrag als Wertguthaben an.
  • Für die Miete selbst gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Mindestalter, Führerausweis und Haftung.

16. Haftung

Wir haften nicht für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, und nicht für Folgeschäden des Mieters wie entgangene Termine oder Anschlussreisen. Bei Ausfall eines Fahrzeugs beschränkt sich unsere Leistung auf die Rückerstattung des bezahlten Mietzinses oder auf einen Ersatztermin.

17. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten nach unserer Datenschutzerklärung.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Küsnacht ZH. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.

Diese Bedingungen sind ein sorgfältig erstellter Entwurf, keine Rechtsberatung. Die gelb markierten Beträge müssen festgelegt werden, und der Text sollte vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden. Wichtig ist dabei besonders Ziffer 7: Kein Selbstbehalt bei schadenfreier Rückgabe ist ein Verkaufsargument, aber es braucht eine klare Regelung für den Schadenfall, sonst widersprechen sich Werbung und Vertrag.